{"id":1288,"date":"2018-12-30T20:33:18","date_gmt":"2018-12-30T19:33:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.socaconsult.com\/?p=1288"},"modified":"2019-01-17T16:11:57","modified_gmt":"2019-01-17T15:11:57","slug":"das-gesetz-zur-brueckenteilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.socaconsult.com\/en\/das-gesetz-zur-brueckenteilzeit\/","title":{"rendered":"Das Gesetz zur Br\u00fcckenteilzeit"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 01. Januar 2019 k\u00f6nnen Arbeitnehmer*, die l\u00e4nger als sechs Monate in einem Unternehmen besch\u00e4ftigt sind, in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern einen Anspruch auf befristete Teilzeit geltend machen. Damit verbunden besteht ein Recht auf R\u00fcckkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Mit diesem Gesetz soll der Rechtsanspruch des Arbeitsnehmers gesichert werden, die eigene Arbeitszeit der eigenen Lebenssituation besser anzupassen. Ein konkreter Anlass muss nicht genannt werden. F\u00fcr alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Besch\u00e4ftigten gilt das Recht vollumf\u00e4nglich. Um f\u00fcr Unternehmen dennoch eine Planungssicherheit gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, liegt die zeitliche Begrenzung bei einem Jahr bis zu f\u00fcnf Jahren. Zudem gibt es Zumutbarkeitsgrenzen, die vorsehen, dass Unternehmen mit 46 bis 200 Besch\u00e4ftigten eine Verringerung der Arbeitszeit ablehnen k\u00f6nnen, sofern bereits 15 Arbeitnehmer bereits in befristeter Teilzeit arbeitet. Dabei werden aber nur die Arbeitnehmer ber\u00fccksichtigt, die einen Antrag auf Br\u00fcckenteilzeit gestellt haben. Die Anspruchsvoraussetzungen sowie das Verfahren der Antragstellung entsprechen nahezu den Regelungen f\u00fcr den Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit. Neu ist lediglich, dass der Arbeitgeber vorab mit dem Arbeitnehmer den Teilzeitanspruch er\u00f6rtern muss mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung zu kommen, die dann auch Bestand hat. Das bedeutet im Konkreten, die beantragte Teilzeit darf nicht verl\u00e4ngert oder verk\u00fcrzt werden. Auch kann der Arbeitnehmer nicht vorzeitig aus der urspr\u00fcnglich beantragten Br\u00fcckenteilzeit zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p><strong>Hinweis f\u00fcr Arbeitgeber:<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz m\u00f6chte dem Arbeitnehmer lediglich eine bessere Lebensplanung erm\u00f6glichen. Wer seinen Arbeitnehmern mehr Planungsfreiheit f\u00fcr Familie und die private Lebenssituation einr\u00e4umt, wird im Ergebnis motiviertere Mitarbeiter erleben. Sie d\u00fcrfen mit Eingang dieser Antr\u00e4ge ab 2019 rechnen. Achten Sie somit auf eine fr\u00fchzeitige und vorausschauende Personalplanung unter Ber\u00fccksichtigung aller eingegangenen Teilzeitarbeitsantr\u00e4gen. Es empfiehlt sich optimalerweise eine Personalplanung bereits Ende Q3\/Beginn Q4 des laufenden Jahres f\u00fcr das Folgejahr. Hier m\u00fcssen insbesondere die durch die Teilzeitantr\u00e4ge freiwerdenden Vakanzen \u00fcberpr\u00fcft werden. K\u00f6nnen diese intern abgedeckt werden? Ben\u00f6tigen Sie neues Personal?<\/p>\n<p>Dieser Beitrag ist nicht abschlie\u00dfend und stellt als solcher weder eine rechtliche Beratung dar noch ersetzt er diese.<\/p>\n<p>*Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung m\u00e4nnlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr beiderlei Geschlecht.<\/p>\n<p>Quelle:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.br\u00fcckenteilzeit.de\">www.br\u00fcckenteilzeit.de<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Schwerpunkte\/Brueckenteilzeit\/hallo-2019-hallo-brueckenteilzeit.html\">https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Schwerpunkte\/Brueckenteilzeit\/hallo-2019-hallo-brueckenteilzeit.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 01. 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