Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer sinken in 2019

Seit dem 01. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer* und Arbeitgeber getragen. Bisher wurden diese Zusatzbeiträge vom Versicherten allein bezahlt. Unverändert bleibt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Beiträge in der Pflegeversicherung steigen

Eine Beitragssteigerung von 0,5 Prozent in der Pflegeversicherung erfolgt zum 01. Januar 2019. Damit liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent. Kinderlose Angestellte müssen zusätzlich noch einen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent tragen.

Damit soll dem Pflegenotstand entgegengewirkt werden, wodurch in der Pflegeversicherung mehr Geld, als geplant, benötigt wird.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

Quelle:

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-neue-gesetze-2019/150/3098/377250

https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/versicherungsrecht/866-beitragssatz-pflegeversicherung-2019.html

https://www.deutschlandfunk.de/neue-gesetze-2019-beitrag-zur-pflegeversicherung-wird.1939.de.html?drn:news_id=961683

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten/warum-hoehere-beitraege-zur-pflegeversicherung-notwendig-sind.html