Am 01. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, um die Betriebsrente als Zusatzversorgung im Alter zu stärken. Gerade in kleineren Unternehmen fehlt hierzu oft eine einheitliche Regelung. Durch Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Betriebsrente in Kleinunternehmen sowie im Mittelstand stärker verankert werden, um so insbesondere Geringverdiener vor einer möglich drohenden Altersarmut zu schützen.

Für Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, wie sie hier ihren Beitrag leisten können, um Geringverdiener zu unterstützen: Sofern Arbeitgeber Beschäftigten mit weniger als 2.200,00 Euro Bruttojahreseinkommen eine Betriebsrente anbieten, erhalten sie dafür einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent.

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