Änderungen in der Sozialversicherung ab dem 01. Januar 2020
Änderung der Beiträge in der Arbeitslosenversicherung Ab dem 01. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,4 %. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Damit werden Unternehmen und Arbeitnehmer/innen um rund 600 Millionen Euro jährlich entlastet, die jeweils die Hälfte des Beitrags zahlen. Möglich wurde dies durch die hohen Rücklagen […]